Croatian Kuna (HRK) currency changeover to Euro (EUR)
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Ab dem 1. Januar 2023 wird Kroatien zu einem Mitglied der Eurozone und ändert seine Landeswährung von kroatischen Kuna (HRK) in Euro (EUR). Der Wechselkurs hierfür wurde auf 7,53450 HRK zu 1 EUR festgelegt.
1) Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf Zahlungsanforderungen?
Zahlungsanforderungen (Autorisierungen) in HRK werden bis zum 31. Dezember 2022 um 23:59 Uhr MEZ bearbeitet. Zahlungen in HRK werden ab dem 1. Januar 2023 um 00:00 Uhr MEZ von den Kartensystemen abgelehnt. Adyen wird am dem 2. Januar 2023 um 10:00 Uhr MEZ Zahlungen in HRK für Adyen Acquiring und Adyen Gateway für Partner-Acquirer blockieren.
2) Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf Capture-Anforderungen bzw. Zahlungserfassungen?
Adyen empfiehlt Ihnen dringend, Capture-Anforderungen für autorisierte HRK-Zahlungen vor dem 29. Dezember 2022 um 23:59 Uhr MEZ zu verarbeiten. Am 30. und 31. Dezember 2022 werden Capture-Anforderungen in HRK stattdessen in EUR bezahlt. Mastercard und Visa werden HRK-Captures bis zum 28. Februar 2023 akzeptieren, diese jedoch in EUR abrechnen.
3) Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf Refund-Anforderungen?
Refund-Anfragen für Zahlungen, die in HRK autorisiert und erfasst wurden, können vor dem 29. Dezember 2022 um 23:59 Uhr MEZ in HRK verarbeitet werden. Nach dem 29. Dezember 2022 wird Adyen Refund-Anfragen für HRK-Zahlungen über Visa, Mastercard und American Express im Namen der Händler anhand des festen Wechselkurses in separate EUR-Refunds umwandeln.
Adyen muss die Währung von Refund-Anfragen für Diners-Zahlungen nicht umwandeln, da dieses bis auf Weiteres weiterhin HRK-Refund-Anfragen für Zahlungen akzeptiert, die vor 2023 in HRK autorisiert und erfasst wurden.
4) Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf Chargebacks für Zahlungen?
Chargebacks für Zahlungen, die in HRK autorisiert wurde, werden gemäß den lokalen Regeln ab dem 1. Januar 2023 in EUR berechnet.
Händler müssen keine HRK-Guthaben auf Bankkonten für Chargebacks (oder Refunds) für in HRK erfasste Transaktionen vorhalten, da Chargebacks (und Refunds) in EUR verarbeitet werden. Außerdem ist das Vorhalten von HRK-Guthaben technisch nicht möglich, da alle HRK-Bankkonten ab dem 1. Januar 2023 (zu einem festen Wechselkurs von 7,53450 HRK zu 1 EUR) in EUR-Konten umgewandelt werden.
5) Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf Guthaben?
Offene Händlerguthaben in HRK werden am 1. Januar 2023 von Adyen in EUR umgetauscht. Kautions- und Refund-Reserveguthaben wurden zwischen dem 12. und 15. Dezember 2022 in EUR umgetauscht. Dies hat keine Auswirkungen auf laufende Refunds in HRK während der letzten zwei Wochen des Jahres 2022. Auszahlbare HRK-Guthaben werden mit der ersten Auszahlung im neuen Jahr 2023 anhand eines festen Wechselkurses von 7,53450 HRK zu 1 EUR in EUR umgetauscht.
Für keine dieser Währungsumrechnungen müssen Händler selbst tätig werden, sie werden vollständig von Adyen durchgeführt.
6) Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf Auszahlungen?
Die letzte HRK-Auszahlung von Adyen findet am Freitag, den 30. Dezember 2022 statt. Ab dem 1. Januar 2023 werden alle auszahlbaren HRK-Guthaben mit der ersten Auszahlung im neuen Jahr 2023 anhand des festen Wechselkurses von 7,53450 HRK zu 1 EUR in EUR umgetauscht.
7) Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf Preisdarstellungen?
Händler sollten sich der Doppelpreis-Anzeigepflicht für Einzelprodukte sowie für Gesamtsummen bewusst sein. Händler müssen vom 5. September 2022 bis zum 31. Dezember 2023 auf ihren Websites (und in den Räumlichkeiten des Händlers, falls vorhanden) sowohl HRK- als auch EUR-Preise angeben und dabei den festen Wechselkurs anwenden. Diese Pflicht ist Teil des nationalen kroatischen Euro-Übergangsplans.
Beispielsweise bedeutet dies auch die Angabe beider Währungen auf allen relevanten Quittungen. Das Ziel hierbei ist, Kunden an die neue Währung zu gewöhnen und Schutz vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen oder falschen Preisumrechnungen zu bieten.
Für weitere Einzelheiten zur Umsetzung empfehlen wir eine Teilnahme an der Kampagne des kroatischen Ministeriums für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung in Zusammenarbeit mit Unternehmerverbänden (z. B. dem kroatischen E-Commerce-Verband) und die Konsultation örtlicher Beratungsunternehmen.
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