Wie sieht der Prozess für die Weitergabe von Daten an Strafverfolgungsbehörden aus?

Für Strafverfolgungsbehörden, die eine Weitergabe von Daten durch Adyen wünschen

Hinweis: Wenn Sie keine Strafverfolgungsbehörde sind, ist es uns gesetzlich untersagt, (personenbezogene) Daten direkt an Sie oder Ihre Vertreter weiterzugeben.

Hinweis: Wenden Sie sich in Notfällen an Adyen N.V., indem Sie eine E-Mail an datadisclosure@adyen.com schreiben.

Für Behörden in den Niederlanden

Ersuche um Offenlegung von Daten seitens einer niederländischen Strafverfolgungsbehörde müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Anfrage muss für Adyen N.V. rechtsverbindlich sein.
  • Die Anfrage muss an Adyen N.V., Simon Carmiggelstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam gestellt werden (es kann auch ein Scan an datadisclosure@adyen.com gesendet werden).
  • Das Ersuchen muss die im letzten Abschnitt dieses Artikels aufgeführten Informationen enthalten.

Für internationale Behörden

Ersuche um Offenlegung von Daten seitens einer nicht-niederländischen Strafverfolgungsbehörde müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Wenn Sie keine gerichtliche Anordnung haben, senden Sie Ihr Ersuchen über Ihre lokale Behörde für gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen. Ihr Ersuchen muss für die weitere Bearbeitung durch Interpol/Europol authentifiziert werden:
  • Wenn Sie eine gerichtliche Anordnung haben, senden Sie Ihre Anfrage bitte an das Centre for International Legal Assistance in Criminal Matters in Amsterdam (Internationaal Rechtshulp Centrum - IRC).
    Internationaal Rechtshulp Centrum:
    Besucheradresse: Kabelweg 25, 1014 BA AMSTERDAM
    Postadresse: Postbus 2287, 1000 CG AMSTERDAM
    Telefon +31 88-1693069
    E-Mail-Adresse: internationaal-rechtshulp.amsterdam@politie.nl

    IRC wird die Anfrage prüfen und in Ihrem Namen an Adyen N.V. weiterleiten. Sobald die Anfrage eingegangen ist, liefert Adyen die Informationen zurück an IRC.

Erforderliche Informationen für Ersuchen um Dateneinsicht

Jedes Ersuchen um Dateneinsicht muss in jedem Fall die folgenden Informationen enthalten.

  • Formelles Schreiben, adressiert an Adyen N.V., Simon Carmiggelstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam (es kann auch ein Scan an datadisclosure@adyen.com gesendet werden).
  • Klare Begründung mit Rechtsgrundlage für das Ersuchen.
  • Beschreibung zur natürlichen oder juristischen Person, zu der Angaben angefordert werden.
  • Detaillierte Informationen, um die über die Adyen-Plattform abgewickelten Zahlungen abrufen zu können. Nach Möglichkeit sollte für jede Zahlung die einmalige (16-stellige) Zahlungsreferenz von Adyen angegeben werden.
  • Name und Unterschrift der ausstellenden Behörde, Dienst-/Ausweisnummer des verantwortlichen Mitarbeiters oder Beamten, E-Mail-Adresse und eine direkte Kontaktnummer.
  • Genaue Übersicht zu Daten, die offengelegt werden sollen, und der Zeitraum, innerhalb dessen die Daten angefordert werden.
  • Erwartete Antwortzeit.

Wichtige Hinweise

  • Die Support-Teams von Adyen sind, wie oben dargelegt, nicht dazu befugt, Informationen per Telefon oder E-Mail offenzulegen.
  • Adyen N.V. ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, auf Korrespondenz zu antworten, die an die geschäftlichen/persönlichen E-Mail-Adressen unserer Mitarbeiter gesendet wird.
  • Adyen N.V. wird nur auf Datenanfragen antworten, welche die hier festgelegten Anforderungen erfüllen.
  • Adyen N.V. behält sich das Recht vor, seine Kunden oder Partner zu benachrichtigen, wenn ihre (personenbezogenen) Daten angefordert werden, es sei denn, solche Benachrichtigungen sind gesetzlich verboten. In diesem Fall muss Adyen N.V. zum Zeitpunkt der jeweiligen Anfrage darüber informiert werden.
Stilisierte Illustration eines Kundensupport-Mitarbeiters mit Headset

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